Verzicht auf Ausklammerung - wann sinnvoll?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verzicht auf Ausklammerung - wann sinnvoll?

Liebe Frau Bader, angenommen ich gehe am 07.03. in Mutterschutz und verzichte für die Berechnung des Elterngeldes auf die Ausklammerung der Mutterschaftsmonate. Wird dann nur mein Verdienst vom 01.03. bis 06.03. für die Berechnung herangezogen? Oder zusätzlich das Mutterschaftsgeld, das ich für den Rest vom März erhalte? Ich war in den letzten 12 Monaten ununterbrochen erwerbstätig. Viele Grüße

von tinta am 25.01.2016, 10:18



Antwort auf: Verzicht auf Ausklammerung - wann sinnvoll?

Hallo, das ist vor allem bei einem Wechsel der Lohnsteuerklasse sinnvoll. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.01.2016



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