Vertragsverlängerung des befristeten Vertrages und Schwangerschaft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vertragsverlängerung des befristeten Vertrages und Schwangerschaft?

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich meiner Vertragsverlängerung. Mein Arbeitsvertrag war auf ein Jahr befristet und endet am 31.09. nun habe ich eine weitere Befristung ab dem 01.10. um ein weiteres Jahr bekommen. Der neue Vertrag wurde Mitte Juli unterzeichnet. Jetzt haben wir gemerkt das ich schwanger bin NACH der Vertragsunterzeichnung. Tritt die Verlängerung ab 01.10. trotzdem in Kraft oder kann mein Arbeitgeber den neuen Vertrag als nichtig erklären da ich vor dem 01.10. schwanger geworden bin? ist es sinnvoll meinem Arbeitgeber jetzt schon vor dem eintritt des neuen Vertrages von der Schwangerschaft zu erzählen? ( wie geschrieben NEUER Vertrag ab 01.10. ist bereits unterschrieben!!! ) Mit freundlichen Grüßen

von JuliaPaddy am 28.08.2014, 23:20



Antwort auf: Vertragsverlängerung des befristeten Vertrages und Schwangerschaft?

Hallo, nein, kann er nicht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2014



Antwort auf: Vertragsverlängerung des befristeten Vertrages und Schwangerschaft?

Du hättest ihn auch wissend um die Schwangerschaft unterschreiben können und alles wäre gut. Der Vertrag ist gültig und Du hast Kündigungsschutz. Bist ja nur schwanger und nicht dement geworden und führst die Firma in den Ruin :-)

von Sternenschnuppe am 28.08.2014, 23:28



Antwort auf: Vertragsverlängerung des befristeten Vertrages und Schwangerschaft?

ist es sinnvoll meinem Arbeitgeber jetzt schon vor dem eintritt des neuen Vertrages von der Schwangerschaft zu erzählen?oder sollte man noch damit warten?

von JuliaPaddy am 29.08.2014, 15:03



Antwort auf: Vertragsverlängerung des befristeten Vertrages und Schwangerschaft?

Wenn Deine Arbeit nicht mit dem Mutterschutzgesetz kollidiert, dann spricht nix dagegen die gängigen ersten 12 Wochen abzuwarten.

von Sternenschnuppe am 29.08.2014, 20:53



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