Frage: Vertragsänderung per 01.01.2015

Guten Tag Ich arbeite seit 4 Jahren in einem Treuhand-Unternehmen als Kauffrau. Seit gut einem Jahr arbeite ich aufgrund Krankheit nur noch teilzeit. Die Taggeldversicherung würde noch bis Mitte 2015 laufen, doch der Arbeitgeber möchte nun meinen Arbeitsvertrag bzw. das Arbeitspensum (und den Lohn) anpassen. Kurz zur Info: ich bin von 100% Arbeitsunfähigkeit (1 Monat) nun auf 40% Arbeitsunfähigkeit (seit 4 Monaten). Zurzeit stabilisiert sich die Lage und es wird eventuell noch besser. Nun.. mein Mann und ich versuchen schwanger zu werden. Wenn ich also jetzt eine Vertragsänderung unterschreiben würde, welche per 01.01.2015 in Kraft tritt und ich im Dezember 2014 einen positiven Schwangerschaftstest habe.. gilt dann die Vertragsanpassung? Hoffe es kann mir jemand helfen. Vielen Dank und liebe Grüsse

von Picassolina am 27.11.2014, 09:09



Antwort auf: Vertragsänderung per 01.01.2015

Hallo, natürlich gilt das. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Vertragsänderung per 01.01.2015

Warum sollte eine Schwangerschaft die Vertragsänderung rückgängig machen? Gruß Sabine

von SumSum076 am 27.11.2014, 10:59



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