Sehr geehrte Frau Bader, aus gegebenem Anlass, muss ich Sie schon wieder um Rat bitten. Der Vorstand meiner Arbeitsstelle möchte sich mit mir und meinen Kolleginnen zusammen setzen um über die Planung nach meiner Elternzeit zu sprechen. Diese endet Ende September. Nun war ich schwanger und hatte leider eine MA im Januar. Bald wollen wir es aber wieder probieren und ich hoffe bis September wieder schwanger zu werden. Dann würde ich ja wieder ein BV (direkt im Anschluss) bekommen und damit die Lohnfortzahlung für meine 32-Stunden-Stelle. Aufgrund der Betreuungssituation unseres Sohnes könnte ich jedoch nur noch ca. 18 Stunden arbeiten. Das müsste ich ja dem Vorstand nun schon mitteilen, da ich ihm nicht sagen möchte, dass ich den Kinderwunsch habe und ich hoffe bis dahin wieder schwanger zu sein. Falls es mit der Schwangerschaft klappt, würde dann im BV, welches direkt an die Elternzeit anschließen würde, mein alter Vertrag gelten, oder ein evtl. Neuer (aufgrund meiner vorangegangenen Ehrlichkeit) ? Ich könnte ja auch sagen,ich komme auf jeden Fall wieder mit meiner alten Stundenzahl. Aber das wäre ja, zwecks deren Planung, nicht sehr kooperativ von mir. Ich stecke gerade tatsächlich in einer Zwickmühle und hoffe, Sie können mir helfen, was für beide Seiten der beste Weg wäre. Ich danke Ihnen vielmals und grüße Sie, J.P.
von JenLuc am 24.03.2014, 16:33