Frage: Vertrag nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, aus gegebenem Anlass, muss ich Sie schon wieder um Rat bitten. Der Vorstand meiner Arbeitsstelle möchte sich mit mir und meinen Kolleginnen zusammen setzen um über die Planung nach meiner Elternzeit zu sprechen. Diese endet Ende September. Nun war ich schwanger und hatte leider eine MA im Januar. Bald wollen wir es aber wieder probieren und ich hoffe bis September wieder schwanger zu werden. Dann würde ich ja wieder ein BV (direkt im Anschluss) bekommen und damit die Lohnfortzahlung für meine 32-Stunden-Stelle. Aufgrund der Betreuungssituation unseres Sohnes könnte ich jedoch nur noch ca. 18 Stunden arbeiten. Das müsste ich ja dem Vorstand nun schon mitteilen, da ich ihm nicht sagen möchte, dass ich den Kinderwunsch habe und ich hoffe bis dahin wieder schwanger zu sein. Falls es mit der Schwangerschaft klappt, würde dann im BV, welches direkt an die Elternzeit anschließen würde, mein alter Vertrag gelten, oder ein evtl. Neuer (aufgrund meiner vorangegangenen Ehrlichkeit) ? Ich könnte ja auch sagen,ich komme auf jeden Fall wieder mit meiner alten Stundenzahl. Aber das wäre ja, zwecks deren Planung, nicht sehr kooperativ von mir. Ich stecke gerade tatsächlich in einer Zwickmühle und hoffe, Sie können mir helfen, was für beide Seiten der beste Weg wäre. Ich danke Ihnen vielmals und grüße Sie, J.P.

von JenLuc am 24.03.2014, 16:33



Antwort auf: Vertrag nach Elternzeit

Hallo, Sie müssen sich jetzt noch nicht festlegen und das würde ich auch nicht. Sie können ja sagen, dass Sie voraussichtlich in Teilzeit wiederkommen, dies aber noch nicht endgültig mitteilen können, da die Frist für den Antrag 7 Wochen ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2014



Antwort auf: Vertrag nach Elternzeit

Du würdest in einem BV das bekommen was Du auch bekommen würdest wenn Du arbeiten gingest. Von daher, wenn Du zu dem Zeitpunkt bereits einen Vertrag über 18h/Woche abgeschlossen hast, bekommst Du auch nur die 18 Stunden bezahlt. Es geht in einem BV darum die Mutter bzw. das Kind zu schützen, es aber nicht zu einem finanziellen Nachteil kommen zu lassen. Wenn Du nun bei Deinem AG die 18h nicht angiebst, weil Du schwanger werden willst und dort dann 32h/Woche im BV bezahlt bekommen willst, dann ist das dem AG gegenüber sicher nicht fair - wobei dieser dadurch keine finanziellen Nachteile hätte, denn der AG bekommt seine Ausgaben zu 100% über die Umlage U2 zurück. Es kann Dir aber auch passieren dass Du dann ziemlich in der Klemme bist, wenn das mit dem schwanger werden nicht wie erhofft klappt. Dann MUSST Du 32h/Woche arbeiten gehen, denn dies sieht Dein Vertrag so vor! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 24.03.2014, 19:41



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