Verteilung Arbeitszeiten beim teilweisen Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verteilung Arbeitszeiten beim teilweisen Beschäftigungsverbot

Hallo, guten Tag, ich habe ein teilweises Beschäftigungsverbot von meiner Frauenärztin erhalten. Danach darf ich nicht mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten. Zuvor waren meine Arbeitszeiten wie folgt: Mo.-Do. von 9 bis 18 Uhr mit 1 Stunde Pause Fr. von 8 bis 17 Uhr mit 1 Stunde Pause Frage: Sind meine neuen Arbeistzeiten dann von 9 bis 15 Uhr (also ohne Pause) bzw. am Fr. von 8 bis 14 Uhr???? Oder darf der ARbeitgeber sagen, dass ich 1 Stunde Pause machen muss??? Habe gelesen, dass man bis zu 6 Stunden ohne Pause arbeiten darf.

von su82 am 17.08.2015, 12:16



Antwort auf: Verteilung Arbeitszeiten beim teilweisen Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen den vollen Lohn weiter u der AG hat ein Weisungsrecht. Ich nehme es als unbillig wahr, dann zu sagen, man möchte die Pause verkürzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2015



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