Hallo Frau Bader,
ich bin in der 26. Wo schwanger. Ich arbeite normalereise als Zahnarzthelferin in der Stuhlassistenz und bin eigentlich von der Arbeit freigestellt.
Seit 2 Wochen ist meine Kollegin aus der Anmeldung erkrankt und ich mache die Krankheitsvertretung für sie in der Anmeldung, wo ich ja auch aus sicherheitstechnischen Gründen arbeiten darf. Da ich nur stundenweise Vertretung mache, hat meine Chefin die Freistellung nicht zurückgezogen und bekommt weiterhin mein Gehalt von der Krankenkasse erstattet.
von
angelinchen2806
am 30.11.2015, 13:34
Antwort auf:
Versicherungsschutz bei Krankheitsvertretung während der Freistellung
Hallo,
Sie müssen es anders betrachten. Sie bekommen weiter vom Arbeitgeberlohn und müssen diesen deshalb auch zur Verfügung steht dem, wenn ein Arbeit anbietet, wo keine Gefahr besteht.
Ob und wie Ihre Arbeitgeberin das abrechnet, es erstmal nicht Ihr Problem. Er stellt sich halt die Frage, ob das Betrug ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.11.2015
Antwort auf:
Versicherungsschutz bei Krankheitsvertretung während der Freistellung
Das ist aber sehr... "praktisch" für Deine Chefin. Du arbeitest und jemand anders zahlt dafür ;)
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 30.11.2015, 13:59