Hallo Frau Bader, so schön das Wunder eines Kindes auch ist, um so verwirrender sind die damit verbundenen Anträgen. Egal bei wem man fragt, es kommen verschiedene Antworten. Rahmenbedingungen: ET 25.7.15 Ich: Beamtin im öffentlichen Dienst, Mann: Angestellter (Azubi) verheiratet und das gemeinsame leibliche Kind 1.) Können wir uns aussuchen bei wem das Kind krankenversichert wird? Sprich entweder bei mir in der PKV (mit Beihilfeanspruch, aber Zusatzkosten) oder in der kostenlosen Familienversicherung meines Mannes. 2.) Ich habe vor als Mutter in die Elternzeit von 12 Monaten zu gehen. Beantrage ich dann über meine Versorgungsbezüge das Elterngeld und auch das Kindergeld oder mein Mann das Kindergeld über seine Familienkasse?? 3.) Hängen Kindergeldbezug und bei wem das Kind versichert ist in irgendeiner Form zusammen? Vielen Dank schon einmal für Ihre Zeit! LG
von Wurmi15 am 08.07.2015, 09:51