Hallo Fr. Bader, voraussichtlich wird mein Kind Anfang April 2018 zur Welt kommen. Neben meiner Berufstätigkeit studiere ich. Da meine Abschlussarbeit kurz bevor steht, würde ich gerne 6 Monate Sonderurlaub beantragen. Die würden dann direkt vor dem Zeitraum des Mutterschutzes liegen. Während des Sonderurlaubes erhalte ich keinen Lohn. Wird dieser Zeitraum trotzdem für das Elterngeld herangezogen? Falls ja, würden für ein halbes Jahr 0 Euro in die Elterngeldbemessung einfließen. Gibt es Härtefallregelungen, sodass die Zeit des Sonderurlaubes nicht herangezogen wird? Ich bin bereits seit vielen Jahren berufstätig. Gruß Kessy
von Kessy80 am 15.08.2017, 20:56