Hallo Frau Bader, ich habe vor Kurzem einen Antrag auf Elterngeld gestellt und nun eine Antwort von der zuständigen Stelle erhalten mit u.a. folgendem Wortlaut: "Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Verschiebetatbestände führen regelmäßig zu einer entsprechenden Zurückverlagerung des Zwölfmonatszeitraums. Sollte die Rückverlagerung in Zeiträume mit geringerem Erwerbseinkommen führen, kann auf sie schriftlich verzichtet werden. Ohne Verzichtserklärung - unter Angabe der Leistung und des Leistungszeitraumes - werden die betroffenen Monate zurückverlagert. Eine vorläufige Einschätzung hat ergeben, dass ein Verzicht auf die Ausklammerung eines Verschiebetatbestandes für die Berechnung Ihres Elterngeldes günstiger ist, Sie werden daher um MItteilung gebeten, ob Sie auf die Ausklammerung und entsprechende Zurückverlagerung des Bemessenszeitraumes verzichten wollen." Meine Situation ist die folgende: Am 27.8.14 habe ich entbunden, ab dem 21. Juli habe ich Mutterschaftgeld der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss erhalten. Ich bin seit 1. September 2013 in einem Angestelltenverhältnis und davor bezog ich ALG2. Was bedeutet es nun wenn ich auf die Ausklammerung des Verschiebetatbestandes verzichte? Heißt das, dass in die Berechnung des Elterngeldes die Monate Juli und August 2014 mit dem Mutterschaftsgeld einfließen können, da dieses ja höher war als das ALG2 im Jahr davor? Wenn ja, für welchen Zeitraum muss ich auf die Ausklammerung des Mutterschaftsgeldzeitraums verzichten? Liebe Grüße, Mandragora
von Mandragora am 10.11.2014, 14:15