Verschiebetatbestand bei der Berechnung von Elterngeld - wie ist das gemeint?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verschiebetatbestand bei der Berechnung von Elterngeld - wie ist das gemeint?

Hallo Frau Bader, ich habe vor Kurzem einen Antrag auf Elterngeld gestellt und nun eine Antwort von der zuständigen Stelle erhalten mit u.a. folgendem Wortlaut: "Maßgeblich ist das Einkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Verschiebetatbestände führen regelmäßig zu einer entsprechenden Zurückverlagerung des Zwölfmonatszeitraums. Sollte die Rückverlagerung in Zeiträume mit geringerem Erwerbseinkommen führen, kann auf sie schriftlich verzichtet werden. Ohne Verzichtserklärung - unter Angabe der Leistung und des Leistungszeitraumes - werden die betroffenen Monate zurückverlagert. Eine vorläufige Einschätzung hat ergeben, dass ein Verzicht auf die Ausklammerung eines Verschiebetatbestandes für die Berechnung Ihres Elterngeldes günstiger ist, Sie werden daher um MItteilung gebeten, ob Sie auf die Ausklammerung und entsprechende Zurückverlagerung des Bemessenszeitraumes verzichten wollen." Meine Situation ist die folgende: Am 27.8.14 habe ich entbunden, ab dem 21. Juli habe ich Mutterschaftgeld der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss erhalten. Ich bin seit 1. September 2013 in einem Angestelltenverhältnis und davor bezog ich ALG2. Was bedeutet es nun wenn ich auf die Ausklammerung des Verschiebetatbestandes verzichte? Heißt das, dass in die Berechnung des Elterngeldes die Monate Juli und August 2014 mit dem Mutterschaftsgeld einfließen können, da dieses ja höher war als das ALG2 im Jahr davor? Wenn ja, für welchen Zeitraum muss ich auf die Ausklammerung des Mutterschaftsgeldzeitraums verzichten? Liebe Grüße, Mandragora

von Mandragora am 10.11.2014, 14:15



Antwort auf: Verschiebetatbestand bei der Berechnung von Elterngeld - wie ist das gemeint?

Hallo, wenn Sie verzichten bekommen Sie mehr! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2014



Antwort auf: Verschiebetatbestand bei der Berechnung von Elterngeld - wie ist das gemeint?

Hallo, normalerweise werden bei zur Elterngeldberechnung die 12 Monate genommen, die vor dem Monat sind, in dem der Mutterschutz beginnt. Wenn Du darauf auf die Ausklammerung der Mutterschutzmonate verzichtest, würde das Juli-Einkommen (bis Mutterschutzbeginn) in die Berechnung einfließen, und so Dein Elterngeld erhöhen. Ich finde das super von der Elterngeldstelle, dass sie Dich darauf hinweisen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 10.11.2014, 19:21



Antwort auf: Verschiebetatbestand bei der Berechnung von Elterngeld - wie ist das gemeint?

Vielen Dank für die Antworten! Es ist doch immer recht schwierig sich durch die "seltsam" formulierten Gesetztes-Texte zu arbeiten und sich dann auch noch sicher zu sein dass man das Ganze richtig verstanden hat.

von Mandragora am 20.11.2014, 13:04



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