Frage:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Hallo Frau Bader,
Es ist zwar noch ein Jahr hin, aber mich würde interessieren, wie sich folgendes rechtlich sehen läßt.
Ein Erstklässler hat um 12 Schule aus und geht nach Hause. Da es keinen Hortplatz und auch keine Großeltern in der Nähe gibt, ist er bis ca 15 Uhr alleine daheim. Ist das Verletzung der Aufsichtspflicht?
Bzw. wie soll man solche Situationen handhaben?
MfG, Kautz
von
kautz
am 15.07.2016, 12:20
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Hallo,
das halte ich für nicht angemessen.
Ich hätte meinen Erstklässler niemals solange alleine zuhause gelassen und das auch nicht jeden Tag.Das würde ich selbst meiner 11-jährigen nicht zumuten.
Mal abgesehen davon, dass der die Krise bekommen hätte, liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, wenn etwas passiert.
Außerdem könnten Nachbarn auf die Idee kommen, das Jugendamt einzuschalten.
Dann müssen Sie sich schon irgendetwas anderes überlegen, eine Tagesmutter, eine Leih Oma oder irgendetwas.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2016
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Ganz abgesehen vom Rechtlichen :-)
Es gibt Grundschulen die auf eine Abholung bestehen. Finde das zwar auch ... aber naja. Also vielleicht Augen auf bei der Schulwahl.
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 12:49
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Das ist für einen Erstklässler ein bißchen viel verlangt. Er hat kein Mittagessen und niemandem mit dem er über seine Erlebnisse und die Hausaufgaben sprechen kann. Wenn er krank wird oder sich verletzt? Was ist in Notfällen?
Tut euch mit anderen Eltern zusammen, betreut eure Kinder abwechselnd, arbeite Teilzeit.
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 13:02
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht interessiert keinen solange nix passiert.
Eine Bekannte liess ihren Säugling nachts alleine, ich rief die Polizei. Sie machten nix, der schlief ja und war somit nicht in Gefahr.
1,5 - 2 Stunden finde ich persönlich ok.
5x die Woche aber zu viel
Hier gibt es Tagesmütter die nach der Schule betreuen. Vielleicht da mal schauen.
Hubbel: Wo gibt es denn sowas ? Habe ich noch nie gehört.
Bei uns dürfen die Eltern nicht einmal das Schulgelände betreten :-)
von
Sternenschnuppe
am 15.07.2016, 13:18
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
An etlichen Grundschulen in unserer Region. Nervt total. War immer ein Theater mit unseren Patenkindern, obwohl die nur 350 m Schulweg hatten. Nix mit Zettel schreiben, die Kinder mussten geholt werden bis einschließlich Klasse 3.
Ps: Ich war in der 1. Klasse ein Schlüsselkind und bis 15:15 Uhr allein. Es gab allerdings nette Wunsch-Großeltern / Nachbaren bei denen ich jederzeit klingeln konnte. Wie ich finde, kann man die Entscheidung anhand der Umstände schon so treffen :-)
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 14:21
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Hallo,
also rechtlich ist das wohl ziemlich klar.
Ein Grundschulkind im Alter von 6 Jahren ist noch nicht reif genug, um alleine über mehrere Stunden zu bleiben.
Daher ganz klar - wenn was passiert, sind die Eltern dran.
Außerdem - ich persönlich würde das NIEMALS machen. Ein Kind in dem Alter sollte mittags kein Schlüsselkind sein. Entweder, es ist in einer ordentlichen Mittagsbetreuung und bekommt da auch ein anstandiges Mittagsessen - oder ich bin daheim und koche.
Hinbringen und Abholen sollen wir übrigens an unserer Grundschule nicht. Ca. 200 Meter von der Schule entfernt ist ein Sammelpunkt, wohin alle Schüler gemeinsam laufen. Dort kann man seine Kinder abholen, wenn der Schulweg zu weit ist (teilweise hier bis zum 3,5 km) oder die Kinder - wie unsere - ganz alleine laufen müssen, weil es in unserer Nachbarschaft leider nur Rentner und keine Kinder gibt.
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 14:30
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
@123 An unseren Schulen bekommen Kinder ein ordentliches Mittagessen, auch ohne anschließenden Hort, verhungern muss da also keiner... war schon zu meiner Zeit so. Ich hab gegessen und bin dann erst nach Hause.
Da sieht man immer wie unterschiedlich die Landespolitik so läuft :-)
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 19:10
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Hier in Italien darf man Kinder unter 14 Jahren nicht allein lassen. Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn man sein etwas aelteres Kind (wohl ab 10 Jahren) mal kurz allein laesst, weil man kurz mal zum Supermarkt muss und es passiert nichts, sagt keiner was (wenn man z.B. abends zum Tanzen geht und Kind deshalb allein laesst schon).
Wir muessen unsere Kinder auch von der Schule bzw dem Schulbus abholen es sei denn wir delegieren eine andere Person ueber 16 Jahren oder geben unserem Kind eine schriftliche Erlaubnis allein nach Hause zu gehen (dem muss aber scheinbar die Schule zustimmen). Das geht mindestens bis 8. Klasse so.
von
germanit1
am 18.07.2016, 17:14
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Danke für die Antwort. Ich wußte nicht, dass es auch Tagesmütter für Grundschüler gibt. Dann weiß ich, wonach ich suchen muß, wenn wir keinen Hortplatz bekommen.
Die Vorschläge von anderen Müttern, dass man dann halt nicht arbeiten gehen soll, finde ich gelinde gesagt doof (um es nett auszudrücken).
Welcher Arbeitgeber freut sich, wenn man erst um 8.30 auftaucht und um 11.30 wieder verschwindet??????
Und vielleicht braucht man das Geld ja auch - habt ihr darüber schonmal nachgedacht????
Oder umziehen zu den Großeltern - vielleicht würde da ja auch nix bringen, weil diese körperlich nicht mehr dazu in der Lage sind, sich um das Kind zu kümmern????
Ich habe hier vorsorglich gefragt um auch Antworten zu bekommen, die mir Tips geben, welche Möglichkeiten es außer einen Hort noch gibt und um danach rechtzeitig zu suchen, nicht um blöd angemacht zu werden!!!
Bitte liebe Mütter, die ihr auf solche Fragen antwortet - zerfleischt nicht immer die Fragenstellet solang ihr nicht die genaue Situation kennt.
Danke,
Kautz
von
kautz
am 18.07.2016, 17:48
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Sternschnuppe..... Da holt man ja auch das Jugendamt bzw man ruft da an und nicht unbedingt die Polizei. Wenn das noch mal passiert ruf DA an!!!
von
Sarah feat. Amely
am 19.07.2016, 09:19
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Natürlich ist es blöd, nicht arbeiten gehen zu können, dir wird aber nichts anderes übrigbleiben, es sei denn du findest tatsächlich eine andere Betreuung und das ist alles andere als leicht. Meistens muss man lange Jahre Wartezeit in Kauf nehmen, da kümmerst du dich tatsächlich reichlich spät jetzt.
Ich kenne auch keine Grundschule in der es erlaubt ist, das die Kinder in den ersten beiden Klassen überhaupt alleine nach Hause gehen.
Ein so junges Kind kannst du unmöglich allein lassen, nichtmal allein den Schulweg darf es bestreiten.
Ich wurde mal angezeigt wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht weil ich meinen fast 10jährigen Sohn nicht vom Schulbus abgeholt habe. Sein Weg ca 150 Meter führte nichtmal über eine einzige Straße, er ging immer mit einem Freund gemeinsam. Er ist trotzdem einfach vor ein Auto gelaufen beim Spielen auf dem Nachhauseweg. Die Anzeige war im Übrigen erfolgreich und wir hatten einige nette Gespräche beim Jugendamt.
Was aber evt eine Möglichkeit wäre und zumindest in unserer Gegend regelmäßig angeboten wird sind Schulen mit offenem Ganztag. Bei uns werden die Kinder Mo-Do bis 15 und Freitags bis 14 Uhr betreut. Wenn du darauf angewiesen bist solltest du evt deine Schulwahl hiervon abhängig machen.
von
Joelina77
am 19.07.2016, 16:55
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Bei uns ruft die Schule an, wenn man Kind 3 Minuten zu spaet abholt (mein Mann ist mal kurz aufgehalten worden und kam deshalb 4 oder 5 Minuten zu spaet). Ich glaube nach 20 Minuten werden die Kinder bei der Polizei abgeliefert. Da die neue Schule weiter weg ist, bekommt Kind ab naechstem Schuljahr die Erlaubnis die Schule allein zu verlassen. Vor der Schule ist eine Ueberdachung, wo er auf seinen Vater warten kann. Kann sein, dass er auch ein Handy bekommt, damit wir ihm Bescheid sagen koennen, wenn es ein Problem gibt und der Papa spaeter kommt oder er allein zum Auto gehen muss weil der Papa keinen Parkplatz findet (einmal in der woche ist da Markt und wo er das Auto suchen muss, weiss er schon). Strassen muss Kind keine ueberqueren. Allerdings kommt Kind auch schon in die 6. Klasse.
von
germanit1
am 19.07.2016, 17:10
Antwort auf:
Verletzung der Aufsichtspflicht
Bzgl spät darum kümmern :
Er kommt frühestens in einem Jahr in die Schule. Sollte man sich da etwa schon vor der Geburt darum kümmern?
Für mich klingt es danach, als ob jeder davon ausgeht, dass man seine Wohnung nach der Schule wählt und nicht dahin zieht,wo man arbeitet...
Wegen 150m Gespräch mit Jugendamt... Da frage ich mich echt, wie ich es schaffte so alt zu werden. Und wie all meine Freunde, Bekannte und Verwandte es schafften, die Kindheit zu überleben... Mit 10 war ich im Gymnasium in der nächsten Stadt. 7km einfach. Und den Weg bin ich oft auch alleine mit dem Rad gefahren und wenn ich eher aus hatte, musste ich halt daheim auf meine Eltern länger warten.
von
kautz
am 19.07.2016, 21:10