Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum UVG ab Januar 2017. Dies ist stark diskutiert und soll zum 1. Januar 2017 bis zum 18. Lebensjahr gewährt werden. Nun verhält es sich so, dass bei mir das UVG zum 28.2.2017 ausläuft. Was passiert, wenn die Einführung des UVG weiter nach hinten verschoben wird? Kann ich es dann neu beantragen? Außerdem wurde mir UVG ursprünglich bis September 2017 gewährt und später auf Februar 2017 gekürzt. Ich hatte jedoch schon vorher UVG bekommen und dies zurück gezahlt, da der Vater dann doch den Unterhalt bezahlt hatte. Ich möchte nun noch einmal versuchen die Unterhaltsvorschusskasse zur Wiederbewilligung bis September 2017 zu bewegen. Was sagen Sie zu dem Thema? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichem Gruß ChrisWeb
von CWeb2576 am 27.11.2016, 06:31