Frage: Verlängerung Elternzeit

Hallo Frau Bader und Forumsteilnehmer, Ich habe eine Frage zur Beantragung der EZ beim AG. Mein Mann ist noch bis zum 30.11.15 in der insgesamt 2-jährigen EZ für unsere Tochter, d.h. ab 01.12.15 müsste er wieder arbeiten gehen. Nun erwarten wir wieder Nachwuchs - ET 26.02.2016 - und mein Mann möchte durchgängig weiter in EZ bleiben und auch fürs 2. Kind wieder 2 Jahre EZ machen. Meine Fragen: 1) Es ist doch richtig, dass man um ein 3. Jahr verlängern kann? 2) Wann sollte man diese Verlängerung beantragen (Stichwort Kündigungsschutz)? 3) Sollte er ein komplettes Jahr verlängern o. nur bis zum ET (ca. 3 Monate) und dann wieder 2 neue Anspruchsjahre nehmen? Herzlichen Dank im Voraus für die Hilfe! LG Sunny

von Sunny1979 am 24.08.2015, 11:02



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, Er kann mit Frist 7 Wo. Verlängern. In Hinblick auf die Tatsache, dass er bei Kind 2 2 Jahre aufheben kann, würde ich 3 Jahre nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2015



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Nun muss ich meine Fragestellung ändern, da wir nun bemerkt haben, dass mein Mann damals keine 2 Jahre EZ beantragt hatte, sondern nur 22 Monate. Ändert das etwas an seinem Anspruch auf Verlängerung? LG Jana

von Sunny1979 am 25.08.2015, 16:07



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Kann keiner helfen bzgl. meiner Frage? LG sunny

von Sunny1979 am 25.08.2015, 16:54



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Wann ist Kind 1 geboren?

von Sternenschnuppe am 25.08.2015, 19:28



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Kind 1 wurde am 16.11.2013 geboren. Mein Mann hat vom 15.02.2014 bis 01.12.2015 EZ bei AG eingereicht. LG Sunny

von Sunny1979 am 26.08.2015, 12:40



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Dann wurde das 3. Jahr ja schon angefangen. Theoretisch kann er es aber verlängern beim AG. Sollte er zügig machen und sich sozusagen "korrigieren"

von Sternenschnuppe am 26.08.2015, 14:53



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Vielen Dank für deine Anwort Sternenschnuppe. Achso, dann geht es also um Lebensjahre des Kindes und nicht um die beantragten Jahre? Das 3. Jahr (LJ) würde doch erst am 16.11.2015 anfangen. Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe :-( Und sollte er dann direkt 12 Monate nehmen oder nur die benötigten Monate bis zur Geburt Kind 2 und dann EZ für das 2. Kind beantragen?

von Sunny1979 am 26.08.2015, 15:17



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