Frage: Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit (26 Monate ab Geburt) endet in ein paar Tagen, ich hatte um die Verlängerung bis zum vollendeten 3. LJ gebeten, allerdings erst 3 Wochen vor Ablauf der von Geburt an angekündigten 26 Monate. Leider habe ich bis heute vom Chef keine schriftliche Bestätigung bekommen. Was kann ich tun? Ich müsste ja theoretisch meine Tätigkeit in wenigen Tagen wieder aufnehmen, was aber gar nicht möglich ist da mein Kind chronisch krank ist. Das Verhältnis ist denkbar schlecht, eine Kündigung erfolgte schon in der Elternzeit, die ja unwirksam war. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen P.

von PictureA07 am 10.05.2015, 13:40



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Hallo, Sie haben einen Anspruch, der AG muss nicht zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.05.2015



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit

Ruf an und frag nach. Du warst 4 Wochen zu spät, diese müsstest Du ohne Bestätigung arbeiten gehen. Oder Du bittest um einen Aufhebungsvertrag. Da Du nicht arbeiten möchtest, wirst Du ja eh kein ALG1 beantragen. Und kannst Dich beim Mann familienversichern, sofern der nicht privat versichert ist.

von Sternenschnuppe am 10.05.2015, 14:09



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