Guten Tag Frau Bader,
nach der Geburt unseres Kindes im Jahr 2013 hat mein Mann zunächst zwei Jahre Elternzeit genommen und beantragt, das letzte Jahr zu einem späteren Zeitpunkt nehmen zu dürfen. Nun würde er aber doch gern das dritte Jahr direkt im Anschluß an die ersten beiden Jahre nehmen. Könnten Sie mir sagen, ob ihm das rechtlich so zusteht und wie lange im Vorfeld er seinen Arbeitgeber informieren bzw. einen entsprechenden Antrag stellen müsste? Vorab vielen Dank!
von
Clasia
am 04.04.2014, 22:08
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Hallo,
er muss es 7 Wo vorher mitteilen, hat aber einen Anspruch, d.h., der Chef muss nicht gefragt werden
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Wie hat er denn "späteren Zeitpunkt" definiert?
Kann der AG meinen, dein Mann meint "nach dem 3. Geburtstag"?
Oder war das komplett offen formuliert?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.04.2014, 10:36
Antwort auf:
Verlängerung Elternzeit
Der Antrag lautete "Elternzeit bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr" und beinhaltete den Passus "das dritte Jahr Elternzeit möchte ich zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen".
von
Clasia
am 06.04.2014, 14:44