Sehr geehrte Frau Bader, ich stehe vor folgendem Problem: Mein Kind wurde im Oktober 2015 geboren, ich habe lediglich bis 31.12.16 Elternzeit beantragt und meinen AG angekündigt, dass ich am 1.1.17 wieder in den Betrieb zurückkehren werde. Ich habe Vollzeit gearbeitet. Aus versch. Gründen muss ich aber noch weitere 2 Monate zu Hause bleiben. Danach möchte ich nur noch in Teilzeit arbeiten und dies meinem AG gleichzeitig mitteilen / beantragen. Wie beantrage ich das am sinnvollsten, ohne dass mir irgendwelche Nachteile entstehen? Für Geburten ab dem 1.7.15 besteht ja generell die Möglichkeit, bis zu 24 Monate nicht genommene Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes zu nehmen. Habe ich diese Möglichkeit? Oder habe ich durch die Beantragung von lediglich etwas über einem Jahr Elternzeit auf meine restlichen Monate verzichtet? Ich verzweifele schon... Ich danke Ihnen bereits jetzt vielmals für Ihre Antwort!! Viele Grüße Kati
von kati7669 am 19.10.2016, 10:19