Verlängerung Elternzeit - Zustimmung nötig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Elternzeit - Zustimmung nötig?

Guten Tag Frau Bader, mein Sohn wurde geboren am 12.01.2012. Ich befand mich also von Ende der Mutterschutzfrist bis 31.10.2013 in Elternzeit. Danach startete ich in Teilzeit wieder meinen Job. Ich bat darum die restlichen 12 Monate Elternzeit "zu übertragen". Am 31.05.2014 wurde meine Tochter geboren. Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Diese endete am 30.05.2017. Vom 31.05.2017 bis 30.09.2017 beantragte ich die übertragene Elternzeit meines Sohnes, welche seitens meines Arbeitgebers auch zugestimmt wurde. Dieser teilte mir mit, dass ich mir die restlichen 8 Monate ebenfalls noch übertragen lassen könnte, da er aus Kulanz nicht nach neuer und alter Elternzeit trennt. Nach neuer Elternzeit kann man ja in 3 Zeitabschnitte einteilen. Nun überlege ich die restlichen 8 Monate gleich anzuschließen bzw die Elternzeit zu verlängern. Also ab 01.10.2017. Ist hierfür eine Zustimmung des Arbeitgebers nötig oder muss er diese Verlängerung der laufenden Elternzeit hinnehmen? Ist hierbei die Frist von 7 Wochen vor Ablauf einzuhalten? Lt. Arbeitsvertrag muss ich mich 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber melden um meine Arbeit wieder aufzunehmen, oder zu kündigen. Vielen Dank und Grüße, Bobbycar

von bobbycar08 am 19.06.2017, 21:53



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit - Zustimmung nötig?

Hallo, Nein, hier haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Sie müssen es, da das Kind in 2012 geboren ist,acht Wochen vorher schriftlich beantragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2017



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