Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte bisher für mein 2 . Kind zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte diese nun auf 3 Jahre verlängern. Allerdings werde ich nach diesen 3 maximalen Jahren vermutlich noch 3 Monate Elternzeit, die noch vom ersten Kind "übrig" sind, dran hängen, weil erst dann im gewünschten Kindergarten ein Platz frei ist. Nun meine Frage: Kann ich das nacheinander beantragen oder müsste ich das in einem Antrag festlegen?
von antia am 26.01.2015, 10:00