Verlängerung Elternzeit, Inanspruchnahme restlicher Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verlängerung Elternzeit, Inanspruchnahme restlicher Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte bisher für mein 2 . Kind zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ich möchte diese nun auf 3 Jahre verlängern. Allerdings werde ich nach diesen 3 maximalen Jahren vermutlich noch 3 Monate Elternzeit, die noch vom ersten Kind "übrig" sind, dran hängen, weil erst dann im gewünschten Kindergarten ein Platz frei ist. Nun meine Frage: Kann ich das nacheinander beantragen oder müsste ich das in einem Antrag festlegen?

von antia am 26.01.2015, 10:00



Antwort auf: Verlängerung Elternzeit, Inanspruchnahme restlicher Elternzeit

Hallo, Sie beantragen erst das dritte Jahr für das zweite Kind. Danach die drei Monate für das erste Kind, bei Letzterem haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.01.2015



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