Hallo Frau Bader,
Für meine im September 2013 geborene Tochter beziehe ich derzeit bis Februar 2016 Betreuungsgeld.
Nun habe ich entschieden, meine Tochter erst im September 2016 in den Kindergarten zu geben.
Das Betreuungsgeld ist nur bis Februar 2016 bewilligt. Ist nach momentaner Rechtslage eine Verlängerung für bereits bewilligtes Betreuungsgeld noch möglich?
Ich wohne in Rheinland Pfalz. Die Familienkasse hat mir auf Nachfrage mitgeteilt dass es für eine Verlängerung keine Rechtsgrundlage mehr gäbe.
Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und viele Grüße!
von
Sunny878
am 23.09.2015, 13:05
Antwort auf:
Verlängerung Betreuungsgeld möglich
Hallo,
sieht schlecht aus, da es ja dieses Urteil gibt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2015
Antwort auf:
Verlängerung Betreuungsgeld möglich
Da das Betreuungsgeld gekippt wurde geht das nicht.
Du kannst hoffen es überhaupt bis Februar zu bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 23.09.2015, 14:46
Antwort auf:
Verlängerung Betreuungsgeld möglich
Ich sehe es wie meine Vorschreiberin, allerdings gilt für schon zugesagtes Betreuungsgeld, dass dieses auch gezahlt wird. Aber mit ner Verlängerung siehts schlecht aus denk ich!
von
malini
am 23.09.2015, 15:25