Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Mein Sohn wurde im Mai 2014 geboren. Ich hatte ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ( arbeite in einem medizinischen Beruf). Ich habe bis Mai 2017 Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich wieder Schwanger, voraussichtlicher Geburtstermin ist im November 2015. jetzt zu meiner Frage: kann ich schon ab Mai 2015 meine Elternzeit beenden und dann wieder arbeiten gehen bzw. mich wieder ins Beschäftigungsverbot schreiben lassen? So würden meinem AG keine Zusatzkosten entstehen, ich hätte aber eine finanzielle Absicherung! Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort Freundliche Grüße
von MaKaBa am 03.04.2015, 13:10