Verjährung beim Anspruch auf Trennungunterhalt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verjährung beim Anspruch auf Trennungunterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde demnächst ausziehen und nser Sohn 14J. will beim Vater bleiben. ICh arbeite Teilzeit und mein Mann Vollzeit, wir sind 18 JAhre zusammen aber erst 4 JAhre verheiratet. Meine Wohnung ist so nah, dass mein Sohn nach der Schule zu mir kommen und ich ihn versorgen kann, da der Vater erst abends heimkommt. ICh weiß dass ich einen Anspruch auf Trennungsgeld habe, er ber einen Anspruch auf Barunterhalt von mir hat. in meinen Gefühlen aber so verletzt bin, dass ich mir sage ich will nichts von ihm, die Beratungsstelle und auch das Jugendamt sagte mir das stehe mir zu und ich hätte schließlich 10 Jahre ohne Trauschein die Familie versorgt und keine Sozialabgaben gezahlt. Meine Frage ist kann mein Anspruch verjähren? Wie fordere ich diesen Anspruch ein? ICh stelle mir vor, dass ich nichts von ihm nehme, aber dennoch jederzeit die möglchkeit habe es zu fordern. Wenn ich ab dem 1.6 ausziehe, muss ich dass sofort schriftlich beantragen? MfG K.

von Lucalino am 14.03.2015, 14:08



Antwort auf: Verjährung beim Anspruch auf Trennungunterhalt

Hallo, nein, aber Sie haben erst Anspruch ab Geltendmachung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2015



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