Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte meine im Juli verlängerte Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfrist für mein 2. Kind vorzeitig beenden. Was passiert mit den restlichen Monaten? Wird die vorzeitige Beendigung als Verzicht angesehen oder darf man noch einen Antrag auf Übertragung bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres stellen? Vielen Dank für Ihre Antwort. LG
von Aggi am 13.10.2014, 15:11