Hallo Frau Bader, zur Zeit denke ich darüber nach evtl. mit meinem jetzigen AG einen Auflösungsvertrag einzugehen. Sachverhalt ist folgender: Nach 1 Jahr Elternzeit möchte ich in Teilzeitmit 30. Stunden pro Woche wieder arbeiten. Antrag wurde vom AG abgelehnt. Ich habe Klage eingereicht, da mir die Teilzeit nach Gesetzesgrundlagen zusteht und nun gerade auch im Berufungsgericht "gewonnen". Das Ganze geht nun schon seit fast 1 1/2 Jahren, was auch bedeutet, das ich nach dem Elterngeld für 1 Jahr keinen Lohn bekomme und von meinem Ersparten lebe. Nun ist das Urteil noch nicht zugesandt worden, müsste aber in den nächsten Tagen kommen. Klar ist, das der AG mich auf 30 Std. wieder einstellen muss. Nun bietet er mir eine komplett andere Stelle an einem 150 km entfernten Wohnort an. Darf er Das ? Ich habe vorher im Außendienst gearbeitet und Arbeitszeitbegin war die Abfahrt/Anfahrt zum ersten Kunden und Arbeitszeitende die heimische Rückkehr vom letzten Kunden ( alles im Firmenfahrzeug ). Nun soll ich doch bitte umziehen, keinen Firmenwagen mehr nutzen dürfen und die Anfahrt zur Arbeitsstätte würden nicht mehr zur Arbeitszeit zählen. Da dieses ganze Verfahren nun schon sehr lange andauert, denke ich darüber nach, meinen AG zu wechseln, sobald ich etwas Passendes gefunden habe. Elternzeit habe ich 3 Jahre angemeldet. Wenn ich nun z.B. 1 Jahr vor Ende der EZ den Arbeitgeber wechsel, kann ich dann noch später das Jahr bei einem anderen AG nehmen ? Danke im Voraus für eine Antwort
von bellasister am 25.11.2016, 17:33