Verfällt der Anspruch auf Elternzeit bei AGwechsel

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verfällt der Anspruch auf Elternzeit bei AGwechsel

Hallo Frau Bader, zur Zeit denke ich darüber nach evtl. mit meinem jetzigen AG einen Auflösungsvertrag einzugehen. Sachverhalt ist folgender: Nach 1 Jahr Elternzeit möchte ich in Teilzeitmit 30. Stunden pro Woche wieder arbeiten. Antrag wurde vom AG abgelehnt. Ich habe Klage eingereicht, da mir die Teilzeit nach Gesetzesgrundlagen zusteht und nun gerade auch im Berufungsgericht "gewonnen". Das Ganze geht nun schon seit fast 1 1/2 Jahren, was auch bedeutet, das ich nach dem Elterngeld für 1 Jahr keinen Lohn bekomme und von meinem Ersparten lebe. Nun ist das Urteil noch nicht zugesandt worden, müsste aber in den nächsten Tagen kommen. Klar ist, das der AG mich auf 30 Std. wieder einstellen muss. Nun bietet er mir eine komplett andere Stelle an einem 150 km entfernten Wohnort an. Darf er Das ? Ich habe vorher im Außendienst gearbeitet und Arbeitszeitbegin war die Abfahrt/Anfahrt zum ersten Kunden und Arbeitszeitende die heimische Rückkehr vom letzten Kunden ( alles im Firmenfahrzeug ). Nun soll ich doch bitte umziehen, keinen Firmenwagen mehr nutzen dürfen und die Anfahrt zur Arbeitsstätte würden nicht mehr zur Arbeitszeit zählen. Da dieses ganze Verfahren nun schon sehr lange andauert, denke ich darüber nach, meinen AG zu wechseln, sobald ich etwas Passendes gefunden habe. Elternzeit habe ich 3 Jahre angemeldet. Wenn ich nun z.B. 1 Jahr vor Ende der EZ den Arbeitgeber wechsel, kann ich dann noch später das Jahr bei einem anderen AG nehmen ? Danke im Voraus für eine Antwort

von bellasister am 25.11.2016, 17:33



Antwort auf: Verfällt der Anspruch auf Elternzeit bei AGwechsel

Hallo, warum haben Sie sich nicht etwas bei einem anderen AG gesucht? Ob er Ihnen etwas anderes anbieten darf, hängt vom Vertrag ab. Und die EZ endet mit dem Vertrag. Bei einem neuen AG müssen Sie neue EZ benatragen, Frist 7 Wo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2016



Antwort auf: Verfällt der Anspruch auf Elternzeit bei AGwechsel

Warum hast du nicht innerhalb der EZ woanders gearbeitet? Hättest du machen können wenn Teilzeit innerhalb Elternzeit. Arbeitgeber hätte ja nichts gegen einwenden können. Jedenfalls nicht wenn nicht gerade ein Konkurrent. Bis du dann was gefunden hättest wäre auch Alg1 eingesprungen über die Teilzeit-Stundenanzahl. Sofern kinderbetreuung vorhanden. Genau das würde ich jetzt auch machen für die restliche EZ und dann in dieser was neues suchen. Und nein, wenn du kündigt muss der neue AG die restliche EZ nicht übernehmen. Lediglich das 3te Jahr könntest du mit entsprechender Frist und Zustimmung evtl bekommen.

Mitglied inaktiv - 25.11.2016, 17:48



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch auf Jahressonderzahlung während Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich bekomme in der Regel immer Ende des Jahres eine Jahressonderzahlung. Letztens Jahr habe ich in dieser Zeit mein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten. Habe ich überhaupt Anspruch darauf? Wenn ja wie hoch fällt dieses aus in einer Geringfügigen Beschäftigung? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Gruß


Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit

Hallo und vielen Dank für Ihre Arbeit hier. Folgender Fall: Kind hat bald den 3. Geburtstag und das betreffende Elternteil hat bisher im Leben des Kindes -noch keinen Tag Elternzeit genommen und -keinen Tag Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit gearbeitet. Wenn in zwei Jahren, im 5. Lebensjahr, noch Anspruch auf Teilzeit in Elternze...


Anspruch Teilzeit in Elternzeit

Hallo, ich habe bei Bekanntgabe der Elternzeit (Kind geb. 3.2022) meine Elternzeit bis Sep.24 mitgeteilt. Gleichzeitig habe ich bei der Mitteilung der Elternzeit angekündigt, dass ich ab Oktober 23, wieder Teilzeit in Elternzeit kommen werde. Die Stunden kann ich aber erst bekannt geben, sobald ich den Betreuungsplatz habe. Vorher hatte ich Teilze...


Neuen Job in Elternzeit kündigen. Anspruch auf das Elterngeld?

Hallo Frau Bader, meine reguläre Elternzeit geht bis zum 10.07.2023 (1 Jahr). Im April sagte mir mein Arbeitgeber, dass er mich nach meiner Elternzeit nicht wieder beschäftigen kann. Ich habe mich da schon nach etwas Neuem umgeguckt und konnte eine neue Stelle mit 30 Stunden am 02.05. anfangen. Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Aufheb...


Habe ich in meiner Elternzeit Anspruch auf finanzielle Unterstützung

Ich habe das Basiselterngeld gewählt und dies endet nun im August. Ich beginne aber erst ab Oktober wieder zu arbeiten, da meine Tochter erst Ende August in die Eingewöhnung der Krippe kann. Da mein Mann eher durchschnittlich verdient, brauchen wir das Geld und es machte keinen Sinn das Elterngeld zu splitten. Kann ich irgendwelche Gelder beantra...


Anspruch ALG nach Elternzeit, aber vorher im EU-Ausland gearbeitet

Liebe Frau Bader, vor der Geburt meiner Tochter war ich über 2 Jahre in Österreich angestellt. Nach meiner 2-jährigen Elternzeit in Deutschland habe ich meinen Job in Österreich gekündigt und bin nun in Deutschland arbeitslos gemeldet. Von der Arbeitsagentur wurde mir mitgeteilt, dass meine Anwartschaftszeit nicht anerkannt wird, da ich in den l...


Anspruch alte Position nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, 2018 wurde ich zur Teamleiterin befördert mit entsprechenden Anpassungen im Arbeitsvertrag. Im Vertrag werde ich als Teamleiterin benannt und die zur Stelle gehörenden Aufgaben werden klar aufgeführt. Frage: habe ich nach meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf die Position der Teamleiterin, oder kann mein Arbeitgeber mic...


Anspruch auf Jahressonderzahlung TVÖD im 2. Jahr Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin im öffentl. Dienst tätig und derzeit, seit der Geburt meiner Tochter am 20.08.22 in Elternzeit und meine Elternzeit läuft auch noch bis August 2024. Letztes Jahr habe ich weiterhin eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) erhalten. Habe ich in diesem Jahr, also im zweiten Jahr meiner Elternzeit weiterhin Anspruch auf ein...


Anspruch auf eine gleichwertige Stelle nach Elternzeit?

  Sehr geehrte Frau Bader, in 6 Tagen endet meine Elternzeit. Ich habe mich im letzten Jahr rechtzeitig bei meinem Arbeitgeber gemeldet und meine Rückkehr angekündigt, bzw. in Erinnerung gerufen.  Es hat sich bis kurz vor Weihnachten keine Stelle ergeben und ich sollte mich lt. der PA auf eine höherwertige Stelle (minimal höheres Einkomme...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...