Liebe Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber zwei Jahre Elternzeit angemeldet, die im Juni ablaufen, und überlege nun, noch um das dritte Elternzeitjahr zu verlängern, u.a. weil ich die Zeit für eine Neuorientierung nutzen möchte. Wenn ich das dritte Jahr bei meinem Arbeitgeber anmelde, aber dann eine neue Stelle annehme, entweder während des noch laufenden zweiten Jahres Elternzeit oder wenn das dritte Elternzeitjahr bereits begonnen hat: Verfällt dann dieses dritte Jahr ganz oder bleibt es mir ganz oder anteilig, je nach Einstiegsdatum, noch erhalten, wenn ich es später bis zum 8. Lebensjahr meines Sohnes noch beantragen möchte, dann beim neuen Arbeitgeber? Spielt es dabei eine Rolle, dass meine Stelle von vornherein eine Teilzeitstelle (60%) war und ich auch weiterhin in maximal diesem Umfang arbeiten möchte? Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. Herzliche Grüße Bea
von Bea0805 am 31.01.2016, 20:15