Sehr geehrte Frau Bader,
Ich kehre Ende Oktober nach drejähriger Elternzeit zu meinem alten Arbeitgeber zurück. Vor Beginn der Mutterschutzzeit hatte ich meinen restlichen Jahresurlaub genommen, war dann aber die letzten 3 Wochen krankgeschrieben. Ist es korrekt, dass diese Resturlaubstage nicht verfallen, sondern auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen werden können? Gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb welcher der Resturlaub genommen werden muss? Ich habe bis zur Geburt Vollzeit (40 Stunden) gearbeitet und kehre nun mit 50% zurück. Wird der Resturlaub dann anteilig berechnet oder habe ich Anspruch auf die vollen Tage? Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüssen
von
comemai16
am 19.07.2016, 14:44
Antwort auf:
Verfaellt Resturlaub nach Ende Elternzeit?
Hallo,
sie können den Urlaub in dem Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und im Folgejahr.
In dieser Zeit erhalten Sie Vollzeitlohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2016
Antwort auf:
Verfaellt Resturlaub nach Ende Elternzeit?
Du hast Anspruch auf den Urlaub so wie du ihn "erarbeitet" hast. Da dieser aus der Zeit der Vollzeit-Arbeit war, muss er dir auch mit dem Vollzeit-Entgelt bezahlt werden.
Häufig ist es am einfachsten, diesen sofort im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen. Dann hast du erstmal noch weiter frei, bekommst dein Vollzeit-Entgelt und der Arbeitgeber muss nicht mit Teil- und Vollzeit hin und her rechnen.
Aber dies so zu handhaben ist nur ein Vorschlag(!), kein muss!
von
chrissicat
am 19.07.2016, 16:14