Verbleibensverordnung für Bezugspersonen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Verbleibensverordnung für Bezugspersonen

Liebe Frau Bader, im Bezug auf meine unten stehende Frage schließt sich folgende an. Tochter lebt seit 8 Jahren mit "Stief"vater zusammen. Haben ein super Verhältnis. Ihre kleine Schwester ist ein sehr wichtiger Mensch in ihrem Leben. Ebenso ist es ihre Heimat, mit Schule und Freunden. Kindsvater lebt 150km entfernt, beantragt gemeinsame Sorge. Soll er auch gern bekommen aber ich möchte, dass im Fall meines Ablebens unsere Tochter in ihrer Kermfamilie bleiben darf. Der leibl Vater hätte dann die alleinige Sorge und könnte sie aus ihrer Kernfamilie reißen. Geht das so einfach? Wird der Wunsch des Kindes berücksichtigt oder zählt es nicht? LG und Danke

von Colien07022004 am 14.12.2014, 13:13



Antwort auf: Verbleibensverordnung für Bezugspersonen

Hallo, das entscheidet das Vormundschaftsgericht. In einem Fall wie Ihrem hat es auch schon zugunsten des Stiefvaters entschieden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.12.2014