Frage: Vater nachträglich in Elternzeit?

Hallo. Ich habe meine Elternzeit und das Elterngeld auf 2 Jahre genommen vom 13.03.2016 bis 13.03.2018. Nun habe ich ein Job angeboten bekommen den ich sehr gerne machen würde.Da ich weder einen hortplatz für unsere Tochter noch einen krippenplatz für den kleinen habe ( beides erst 2018)würde Mein Partner gerne das 2 Jahr zuhause bleiben und die beiden Mäuse betreuen.Er hat einen Minijob in dem er nich mal 450€ bekommt von daher würde ich gerne wieder los gehen. Ist das überhaupt möglich das er nachträglich Elternzeit nimmt? Lg luisa

von luna finnja am 09.02.2017, 17:23



Antwort auf: Vater nachträglich in Elternzeit?

Hallo, ja, kann er mit Frist 7 Wo. beantragen. Sie brauchen halt die Zustimmung vom AG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2017



Antwort auf: Vater nachträglich in Elternzeit?

Wieso nachträglich? Hat er schon EZ gemacht für das Kind? Dann ist er von der Zustimmung des AG abhängig. Ansonsten halt mit üblicher Frist EZ einreichen. Das ist bis zum Geburtstag zu knapp aber eventuell lässt sein AG ja mit sich reden, wenn er eh nur einen Minijob hat. EG bekommt er halt keines mehr. Du solltest bei der EG Stelle anrufen, mitunter kann man sich die restliche Rate vom EG direkt auszahlen lassen, denn du bist ja mit dem neuen Job nicht mehr in EZ. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 09.02.2017, 20:13



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