Hallo Frau Bader,
unser Kind im Dezember 2014 geboren.
Ich habe bis zum 31.12.2016 Elternzeit.
Mein Partner ist aktuell in seinen 2 Vätermonaten (August und September) mit Elterngeldbezug.
Nun werden wir ein Haus kaufen, das aber umfangreich saniert werden muss.
Könnte mein Partner dafür im nächsten Jahr ab Januar z.B. nochmal 3-4 Monate Elternzeit nehmen - natürlich ohne Elterngeldbezug und reichen dafür auch die 7 Wochen Ankündigungszeit bei AG?
Danke und viele Grüße
Mitglied inaktiv - 12.08.2015, 13:24
Antwort auf:
Vater Elternzeit
Hallo,
wenn der Arbeitgeber zustimmt, klappt das.
Liebe Grüße
Nb
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2015
Antwort auf:
Vater Elternzeit
Reine Kulanz des Arbeitgebers.
Auch Männer müssen sich verbindlich für die ersten zwei Jahre festgelegen.
Das hat er und nur August und September angemeldet, daher kann der Arbeitgeber davon ausgehen dass dies so ist.
Er kann aber auch kulant sein und es genehmigen. Frist bei Männern meine ich 8 Wochen vorher.
von
Sternenschnuppe
am 12.08.2015, 13:31