Sehr geehrte Frau bader, Ich habe 30 Urlaubstage im Jahr. Seit März bin ich im BV. Bis dahin hatte ich nur fünf Urlaubstage genommen. Würden also 25 bleiben. Ich habe vor, zwei Jahre Elternzeit zu nehmen. Wie lange kann ich die restlichen 25 Tage noch in Anspruch nehmen ? Geht das z.B. nach den zwei Jahren EZ dann die restlichen Urlaubstage dranzuhängen und danach wieder einzusteigen? Muss ich das im EZ Antrag mit aufschreiben? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 09.09.2016, 10:57