Hallo , mein Partner lebt in Scheidung,hat 3 Töchter,die älteste u jüngste leben bei der Mutter,die mittlere hier bei ihm.Seine jüngste ist Alle 2 Wo bei uns. Er hat erst vor kurzem eine neue Arbeitsstelle angefangen u.keine Urlaubsanspruch.Seine Ex erwartet nun dass er die kleine in den Sommerferien mindestens 14 Tage nimmt-Wie soll das gehn-u.kann sie drauf bestehen?Unbezahlten Urlaub kann er sich nicht leisten.Ich selber mag die kleine trotz dass sie ADHS hat -aber 14 Tage das schaff ich auch nicht.Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar damit wir keinen Fehler machen.
Mfg.Brummel
von
Brummel
am 13.06.2016, 07:27
Antwort auf:
Urlaubsregelung in Scheidung lebender Eltern
Hallo,
zwingen kann man den Vater nicht zum Umgang
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2016
Antwort auf:
Urlaubsregelung in Scheidung lebender Eltern
Arbeitet seine Ex ? Wo wurde der Umgang wie geregelt ?
Rechtlich kann Euch keiner zwingen das Kind zu nehmen.
Moralisch sollte er sich aber einbringen, vielleicht bezahlt ihr eine Woche Ferienfreizeit, Ponyhof oder was es da so gibt. Auch Angebote von der AWO gibt es günstige und eine Woche ist sie bei Euch.
Vielleicht kann er bis dahin noch Überstunden aufbauen und dann mal eher gehen?
Wenn die Mutter 4 Wochen ins KH muss würde es auch gehen müssen.
Versteh das nicht falsch, aber uns hat die Polizei das kleine Kind meines Mannes mehr oder weniger gebracht, wer Verantwortung hat sollte sie auch tragen.
von
Sternenschnuppe
am 13.06.2016, 08:09