Urlaubskürzung wenn Lebensmonat=Kalendermonat?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubskürzung wenn Lebensmonat=Kalendermonat?

Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 1.7. geboren, mein Mann nimmt zunächst einen Monat Elternzeit, den anderen Monat nächstes Jahr. Nun hat der Arbeitgeber mitgeteilt, dass er den Urlaubsanspruch jeweils kürzt, da hier Lebensmonat und Kalendermonat aufeinandertreffen. Kann man hiergegen irgendetwas machen? Das ist doch ungerecht für die am 1. eines Monats geborenen Kinder bzw. Elternteile.. Für die Ungleichbehandlung gibt es doch keinen sachlichen Grund oder? Gruß crazysmile333

von Crazysmile333 am 14.07.2016, 22:54



Antwort auf: Urlaubskürzung wenn Lebensmonat=Kalendermonat?

Hallo, ich gebe Ihnen Recht, dass das ungerecht ist, es steht aber so im Gesetz. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.07.2016



Antwort auf: Urlaubskürzung wenn Lebensmonat=Kalendermonat?

Nein. So steht es im Gesetz. Urlaub darf für jeden vollen Kalendermonat in Elternzeit gekürzt werden. Wahrlich doof, aber rechtlich ist es so.

von Sternenschnuppe am 14.07.2016, 23:06



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