Urlaubsgeld in Elternzeit fälschlicherweise gezahlt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsgeld in Elternzeit fälschlicherweise gezahlt

Hallo, ich bin total verzweifelt. ich habe Ende Mai von meinem Arbeitgeber Urlaubsgeld erhalten was mich sehr gewundert hat. Habe sofort dort angerufen und nachgefragt ob das alles so rechtens ist. Der Mitarbeiter wusste sofort worum es geht und warum ich anrufe und sagte mir freudig, dass mir das urlaubsgeld auch in elternzeit zusteht. Ich habe mich natürlich riesig gefreut und das Geld natürlich auch genutzt. Jetzt, 4 Wochen später bekomme ich einen Anruf, dass ein Missverständniss vorliegt und ich das Geld zurück zahlen muss. Ich kann es aber unmöglich direkt zurück zahlen und auch eine Ratenzahlung ist für uns sehr kompliziert. Es handelt sich um über 2000 Euro. Ich fühle mich total verarscht (entschuldigen sie die Ausdrucksweise) und bin total fertig mit den Nerven. Wenn ich jetzt noch raten zahlen muss kann ich mir die kitabeiträge kaum leisten ab August da ich erst ab Januar auch wieder arbeiten gehen kann. Muss ich das Geld tatsächlich zurückzahlen? Ich habe eine Abrechnung über das urlaubsgeld bekommen und die direkte telefonische zusage, dass alles so stimmt und mir das Geld zusteht. Ich bin wirklich verzweifelt .... LG Sandra

von Sandra0506 am 30.06.2016, 08:48



Antwort auf: Urlaubsgeld in Elternzeit fälschlicherweise gezahlt

Hallo, zum einen haben sie die Zusage nicht schriftlich und zum anderen stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer überhaupt berechtigt war, der artige Zusagen zu treffen. Im Ergebnis werden Sie das Geld zurückzahlen müssen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2016



Antwort auf: Urlaubsgeld in Elternzeit fälschlicherweise gezahlt

Leider hast Du das nicht schriftlich. Bitte den AG es ab Arbeitsbeginn zurückzuzahlen in Raten. Vielleicht kannst Du auch eher wieder anfangen wenn das Kind ab August betreut ist. Der AG hat seinen Fehler rechtsseitig bemerkt und Du hast versäumt es Dir schriftlich geben zu lassen. Rede offen mit dem AG, dann werdet ihr sicherlich eine Lösung finden.

von Sternenschnuppe am 30.06.2016, 08:55



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