Hallo Frau Bader, Im Arbeitsvetrag steht nur geschrieben: in diesem Vertrag nicht vereinbarte Leistungen des AG an den AN sind freiwillig und jederzeit widerruflich.(steht nichts von Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld drin) Ich bin seit über 10 Jahren bei meinem AG und habe im Juni und im November Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld erhalten. Mein Kind ist am 20.04.2016 geboren. Seit September war ich im Beschäftigungsverbot. Im November 2015 erhielt ich volles Weihnachtsgeld. Mein Mutterschutz endete am 15. Juni 2016, meine Kollegen haben alle im Juni Urlaubsgeld bekommen und ich nur das Mutterschaftsgeld von meinem AG. Würde mir das nicht auch zu stehen, weil es immer gezahlt wurde? Und wie ist das dann im November 2016, wenn es Weihnachtsgeld gibt? Vielen Dank im vorraus
von Karneval am 09.07.2016, 15:10