Urlaubsansprüche vor/nach/während Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsansprüche vor/nach/während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin im Herbst 2013 schwanger geworden, mein Kind ist im Sommer 2014 zur Welt gekommen. Aus 2013 hatte ich Resturlaub von 9 Tagen (Krankheit und betriebliche Gründe, mein Chef hat dies gegengezeichnet), den ich auf das Jahr 2014 übertragen habe. Leider konnte ich auch in 2014 diesen Resturlaub vor dem Mutterschutz nicht mehr nehmen (obwohl schon beantragt)- ich wurde dann nochmal krank geschrieben und bin dann bis zum Mutterschutz in ein Beschäftigungsverbot gekommen. Für das Jahr 2014 stehen mir grundsätzlich, nach Kürzung wegen Elternzeit, 23 Tage (von ursprünglich 30 Tagen) zu. Diese hat mir mein Arbeitgeber auch gewährt. Leider ist von den 9 Tagen Resturlaub aus 2013 nichts übrig geblieben. Ist das so rechtens? Ich dachte, die Frist bis zum 31.3. den Resturlaub nehmen zu müssen, gilt nicht, wenn der übertragene Urlaub wegen Krankheit/BV nicht genommen werden konnte. Mir ist auch klar, dass der Urlaub nicht unbegrenzt angehäuft werden kann. Wie ist da die gängige Praxis? Ab Oktober 2015 arbeite ich in Elternzeit Teilzeit und würde gerne alle verbleibenden Urlaubstage nehmen, damit nichts verfällt oder weiter übertragen werden muss und ich deswegen Nachteile habe. Besten Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße!

von Nana24 am 10.08.2015, 08:40



Antwort auf: Urlaubsansprüche vor/nach/während Elternzeit

Hallo, wenn der AG der Verlängerung nicht zugestimmt hat, ist der Urlaub verfallen - hat ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2015



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