Frage: Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader, da ich im Beschäftigungsverbot war als ich schwanger wurde, habe ich noch 18 Tage Resturlaub, den ich beim Wiedereinstieg in die Arbeit ja noch nehmen kann. Ich habe damals 32 Stunden als 4-Tage-Woche gearbeitet. Wenn ich mit 10 Stunden pro Woche ebenfalls als 4-Tage-Woche zurückkehre, habe ich dann ebenfalls "nur" 18 Tage Resturlaub oder aufgrund der Stundenreduzierung pro Tag von 8 auf 2,5 Stunden in etwa das Dreifache an Resturlaubstagen (also 54 Urlaubstage)? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Friederike

von Friederike1 am 21.08.2017, 18:52



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, Wiese wann sie im Beschäftigungsverbot als sie schwanger wurden? Wegen stillen? Ansonsten macht es keinen Sinn. Grundsätzlich wird Urlaub, der in Vollzeit erworben wird, in Vollzeit abgegolten und Teilzeiturlaub in Teilzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2017



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Du meinst sicher, ob sich dein Urlaubsanspruch verringert, oder? Sicher wird er sich nicht erhöhen, weil du weniger Std. arbeitest. Sofern die Std.-Verteilung bei 4 Tagen bleibt, bleibt auch der Urlaubsanspruch gleich. Reduzieren sich deine Arbeitstage, reduziert sich auch dein Urlaubsanspruch entsprechend (da du ja, um 1 Woche frei zu haben, nur noch z.B. 2 Tage Urlaub einreichen muss) - zumindest der neue ab dem Zeitpunkt, zu dem du wieder anfängst zu arbeiten.

von cube am 22.08.2017, 15:16



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Der Resturlaub bleibt von der Neuregelung deiner Arbeitszeiten unberührt - jedoch hat der AG das Recht, den Resturlaub anteilig zur Elternzeit zu kürzen. Ob du also überhaupt die vollen 18 Tage noch hast, würde ich mit dem AG besprechen.

von cube am 22.08.2017, 15:34



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo Cube, also 18 Tage Resturlaub habe ich auf jeden Fall. Ich konnte diese Tage aufgrund des BV nicht nehmen und die Monate wo ich dann schon in EZ war, sind schon rausgerechnet. Meine Frage zielt darauf ab: Wenn ich wieder mit 32 Stunden á 4 Tage einsteigen würde, dann hätte ich ja noch 18 Tage Urlaub. Nun will ich aber mit 10 Stunden verteilt auf 4 Tage einsteigen. Sprich, wenn ich dann auch nur 18 Tage Urlaub hätte (habe die 18 Tage ja erworben als ich noch 32 Stunden arbeitete), dann würde ich ihn ja gar nicht voll abgelten, da ich dem AG ja dann 5,5 Stunden schenke pro Tag. Verstehst du was ich meine? Deshalb die Frage, ob ich diese Stunden, dann sozusagen in weitere Urlaubstage umrechnen kann. Frau Baders Antwort hat mir jetzt nicht weitergeholfen. Liebe Grüße Friederike

von Friederike1 am 23.08.2017, 17:39



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hi! Ahhh, jetzt habe ich deine Frage verstanden :-) Urlaubstage haben nichts mit den Stunden zu tun, sondern mit den Tagen, auf die sie verteilt sind. Für die du dann einen entsprechenden Urlaubsanspruch hast. Also z.B. bei 5 Tagen/Woche = 30 Tage Urlaub wären (egal, ob mehr oder weniger Stunden!) bei 4 Tagen nur noch 24 Tage. Weil du eben nur noch 4 Tage pro Woche frei nehmen muss, um die ganze Woche frei zu haben. Also werden sich deine 18 Resturlaubstage nicht erhöhen - auch, wenn du dafür vorher mehr Stunden gearbeitet hast - denn 18 Tage sind 18 Tage - ob für 2 oder 10 Std. täglich. Hoffe, das war einigermaßen verständlich? :-)

von cube am 24.08.2017, 13:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch

vielen Dank für deine Antwort! Ja, das war auf jeden Fall verständlich. Jetzt weiß ich woran ich bin, auch wenn mir meine "Version" lieber gewesen wäre ;-) Aber ich will mich nicht beklagen. Wollte es wissen um die Eingewöhnungszeit besser zu planen. Dann hätte Junior noch mehr Luft gehabt. Liebe Grüße

von Friederike1 am 24.08.2017, 20:09



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