Frage: Urlaubsanspruch

Hallo, am 29.09.14 erfuhr ich dass ich schwanger bin, entbindungstermin 04.06.15 und mein Chef erteilte mir ein generelles beschäftigungsverbot, da ich als ZFA wegen infektionsgefahr nicht mehr am Stuhl beschäftigt werden könne. Im Jahr 2014 habe ich noch 7 Tage resturlaub bei 4 Tage/Woche. Habe normal 28 Urlaub im Jahr arbeite immer Montag-Donnerstag, angeblich obwohl im Vertrag Montag - Donnerstag steht muss ich wenn ich Urlaub will mit 5 Tage Woche berechnen. 1. ist das rechtens 2. was passiert mit meine Urlaubsansprüche

von Gulemin am 27.01.2015, 21:04



Antwort auf: Urlaubsanspruch

Hallo, 1. Das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Eigentlich nicht, aber dann hätten Sie mehr als ungewöhnlich viel Urlaub. (das Gesetz geht von 4 Wochen/ Jahr aus). 2. Den Urlaub kann man noch nach der EZ nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2015



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