Sehr geehrte Damen und Herren,
Hier meine Frage ich habe einen Jahresurlaub von 33 Tagen, mein errechneter Geburtstermin Site der 19.6 also in Mutterschutz gehe ich am 8.Mai danach nehme ich 2 Jahre Elternzeit. Wieviel Urlaub steht mir für 2015 zu?
MfG C. Bruder
von
Carolin5
am 28.11.2014, 09:20
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch
Relevant ist, wie lang der MuSchu geht.
Er reicht wohl bis in den Juli, also bekommst du auch bis Juli Urlaub (7 Monate).
Das sind dann 7/12 vom Jahresurlaub.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 30.11.2014, 10:46