Guten Tag Frau Bader,
wieviel Urlaub steht mir dieses Jahr zu? Mein AG hat Urlaub gekürzt da ich nicht ab Beginn des Monats angefangen hab zu arbeiten (durfte ich ja nicht, da ich Elterngeld bekommen hab).
Vor Geburt Vollzeitarbeit 30 Tage Urlaub / Jahr
2 Jahre Elternzeit 6.2.2014-5.2.2016
Arbeit in TZ seit 9.2.2015 (Urlaub 24 Tage/Jahr)
Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen.
MfG Christine
von
Mika2014
am 13.03.2015, 12:33
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während EZ bei TZ Arbeitsbeginn nicht an einem 1. des Monats
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während EZ bei TZ Arbeitsbeginn nicht an einem 1. des Monats
Wenn die EZ bis 05.02.15 ging, dann ging die Arbeit rechtlich am 6.2. los.
Machst du jetzt 4 Tage pro Woche und vorher waren es 5?
So oder so steht dir im Jahr 2015 Urlaub für Feburar bis Dezember zu.
Für Februar darf der Urlaub nicht gekürzt werden, weil du im Februar anteilig arbeiten warst bzw anders ausgedrückt, du warst nicht den kompletten Kalendermonat (Februar) in Elternzeit.
Nachzulesen im § 17 BEEG.
Bei 24 Tagen Urlaub pro Jahr, sind das 2 Tage pro Monat.
Februar bis Dezember sind 11 Monate.
Macht 2 Tage x 11 Monate = 22 Tage
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.03.2015, 12:57
Antwort auf:
Urlaubsanspruch während EZ bei TZ Arbeitsbeginn nicht an einem 1. des Monats
Hallo Sabine,
Danke für deine Antwort.
Ja ich geh´ jetzt 4 Tage pro Woche. Habe mir vorher darüber überhaupt keine Gedanken gemacht, war mir eigentl. mit den 22 Tagen klar.
Jetzt hat mein AG einen halben UT gestrichen eben mit der o.g. Begründung.
Gut, halben Urlaub hin od. her, aber es sollte eigentl. alles seine Richtigkeit haben.
Gruß Christine
von
Mika2014
am 13.03.2015, 13:04