Hallo Frau Bader,
Von vor der Geburt und Elternzeit hätte ich noch 15 Urlaubstage übrig. Mein Chef meint aber, dass mir diese nun nach der Elternzeit nicht mehr zustehen, da verfallen. Ist das richtig oder muss er mir die 15 Tage wieder geben?
von
oolaviniaoo
am 13.11.2015, 19:38
Antwort auf:
Urlaubsanspruch von vor Geburt
Hallo,
§ 17 BEEG:
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2015
Antwort auf:
Urlaubsanspruch von vor Geburt
In der EZ erwirbt man keinen Urlaubsanspruch, außer Du bist innerhalb der EZ arbeiten gegangen.
Urlaubsanspruch erwirbt man nur im Mutterschutz noch. Und nein, der verfällt nicht. Lediglich wenn man ein BV hatte, verfällt Urlaub der bereits schon genehmigt war. Bei nicht genehmigten Urlaub bleibt auch dieser erhalten.
Mitglied inaktiv - 13.11.2015, 20:07
Antwort auf:
Urlaubsanspruch von vor Geburt
Nein, der Urlaub, den du vor mutterschutz und Elternzeit nicht nehmen konntest verfällt nicht! Du kannst ihn noch in den Jahr nehmen, in dem du aus der Elternzeit zurück kehrst und im darauffolgenden Jahr. Also wenn du z.b. 2015 zurückkehrst, kannst du den noch 2015 und 2016 nehmen. Fr. Bader kennt bestimmt noch den Paragraphen, auf den du deinen Chef dann mal freundlich hinweisen kannst.
von
Fischstäbchen
am 14.11.2015, 23:37
Antwort auf:
Urlaubsanspruch von vor Geburt
@Danyshop: meine Frage bezog sich auf von vor der Geburt also auch vor der Elternzeit!
@fischstäbchen: Danke für deine Antwort. Hoffe von Frau Bader diesmal auch eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Hat beim letzten Mal leider nicht geklappt :-(
von
oolaviniaoo
am 15.11.2015, 11:49