Hallo.
Ich habe heute die Bestätigung über die bewilligte Elternzeit bekommen.
Im schreiben wird erwähnt das mir für jeden vollen genommen Monat, 1/12 Urlaub gekürzt wird.
Insgesamt habe ich 28 Arbeitstage Urlaub.
Meine elternzeit geht vom 4.11.16-3.11.17 (Mutterschutz war vom 14.9.-30.12.16)
Resturlaub 20 Tage im 2016, da ich Im Urlsub BV bekommen habe.
Habe ich ab 4.11.17 nur insgesamt 24 Tage Urlaub hab statt 48?
von
Doreen
am 06.01.2017, 20:15
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach elternzeit
Hallo,
der Ag darf kürzen. Die Einzelberechnung kann ich hier nicht vornehmen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.01.2017
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Urlaubsanspruch nach elternzeit
Es ist korrekt, dass der Arbeitgeber deinen Urlaub für jeden Monat, den du komplett in Elternzeit bist, um 1/12 kürzen darf. D.h. für 2017 darf er dir 10/12 kürzen.
von
chrissicat
am 06.01.2017, 20:22
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Urlaubsanspruch nach elternzeit
Klaro darf er kürzen, Dein Vertrag ruht doch in der EZ. warum solltest Du also da irgendeinen Urlaubsanspruch bekommen? Es ruhen ja auch alle andere Dinge wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw.
Elternzeit lediglich, das der AG verpflichtet ist Dir deinen alten Arbeitsplatz bzw einen vergleichbaren freizuhalten. Und "nur" 24 Tage Urlaub ist IMO auch die falsche Ansicht, ich finde 24 Tage Urlaub für 2 Monate Arbeitszeit schon viel. Und er muss sie dir auch nicht im Anschluß an die EZ genehmigen.
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 09:12
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Urlaubsanspruch nach elternzeit
Für 2016 gibt es die vollen Urlaubstage, und für 2017 gibt es zunächst keinen neuen Urlaub, solane das Arbeitsverhältnis ruht. Wenn du die Arbeit wieder im November 2017 aufnimmst, gibt es 2/12 vom Jahresurlaub. Ich finde auch, dass das schon eine sehr großzügige Regelung ist.
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 09:46
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Urlaubsanspruch nach elternzeit
Die 24 Tage setzen sich doch aus 2016 und 2017 zusammen!!!!
Für mich ist jeder Tag wichtig da ich keinen Betreuungsplatz habe ab November 17.
von
Doreen
am 07.01.2017, 16:05
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Urlaubsanspruch nach elternzeit
Dann hast Du ein massives Problem. da würde ich mich JETZT mit dem AG hinsetzen und schauen ob der zustimmt und die EZ verlängert. Einen Anspruch darauf hast Du nämlich nicht, nicht mal darauf TZ innerhalb der EZ zu arbeiten - was ja evtl auch eine Lösung wäre. Wenn man nur ein Jahr EZ anmeldet ist man dann wegen Verlängerung auf Zustimmung des AG angewiesen.
War den von Anfang an geplant dann wieder VZ zu arbeiten? Sonst wäre die EZ ja eh falsch gemeldet worden.
Ansonsten hast Du einen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung, sei es eben Krippe, KiTa oder Taagesmutter sobald das Kind 1 Jahr alt ist. Das bedeutete aber auch, erst ab dann läuft die Eingewöhnung im schlechtesten Fall. Auch diese Zeit muss man mitplanen. Einen Rechtsanspruch auf den Wunschplatz dagegen hat man nicht und man muss denen schon auf die Füße treten wenn man wirklich eine Betreuung suchst, Sonst sagen sich die Ämter ja wo - auch verständlicherweise - sooooo wichtig kann es ja nicht sein.
Klappt alles nicht wegen Betreuung und auch nicht mit der EZ-Verlängerung und bekommt der Vater auch keine EZ, dann musst Du den Job kündigen oder der Vater seinen. Denn Du kannst die Stelle dann ja sonst nicht antreten. Sperre wird es dann beim ALG1 wohl geben, wobei du eh erst einmal keinen Anspruch hast weil keine Betreuung. Falls nicht verheiratet bzw Du nicht in die Versicherung Deines Mannes kannst, droht dann das nächste Problem wegen Krankenversicherung. Ohne AG keine EZ und damit auch keine beitragsfreie Krankenversicherung.
Und, sei froh das du die 20 Tage aus 2016 hast, die hätten auch - je nachdem - verfallen können. Wie gesagt, Urlaubsanspruch hat man nur für die zeit wo man auch den entsprechenden Vertrag "bedient". Und in der EZ ruht dieser eben - also auch kein Urlaub. ich würde da jetzt wirklich schnell schauen nach einer anderweitigen Lösung, zumal es immer schwer ist im November einen Betreuungplatz zu bekommen. Wie soll es auch anders sein? Die angehenden Schulkinder wechseln erst im Sommer - und machen eben wieder Platz für die nachrückenden. Und kaum ein Kita/KiGa hält zig Plätze ein halbes Jahr oder länger frei nur weil da ein Kind erst dann einen Platz braucht. Wenn was unter dem KiGa-Jahr (von Aug/Sep-Juli/Aug darauf), dann weil Kinder umgezogen sind.
Mitglied inaktiv - 07.01.2017, 17:00
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Urlaubsanspruch nach elternzeit
So oder so musst du mit deinem Arbeitgeber reden. Egal wie viel Urlaub du noch hast. Wann du deinen Urlaub nimmst, das kannst du nicht alleine bestimmen, da muss dein Arbeitgeber schon zustimmen. D.h. du kannst nicht(!) einfach sagen "ich komme nach der Elternzeit nicht sofort wieder arbeiten weil ich habe ja noch Urlaub"
von
chrissicat
am 08.01.2017, 00:23