Sehr geehrte Frau Bader! Meine Elternzeit endet im Okt. 2014, ich habe vor 1 Woche Teilzeit (50%) beantragt. Heute war ich bei meinem AG zum Gespräch. Dabei teilte er mir mit, dass er im Moment keine Teilzeitstelle zur Verfügung habe und ich solle erstmal meinen Urlaub von 30 Tagen in Anspruch nehmen und anschließend evtl. Sonderurlaub. Danach sehen wir weiter. Meinen Wunsch auf Teilzeit ab 3.10. würde er mir aber sofort genehmigen. Nun meine Frage: Wenn er meine Stunden auf 50% reduziert, reduziert sich dann auch mein Urlaub bzw. wie hoch ist dann die Zahlung im Urlaub? Hab ich ein Recht darauf, dass er die Stundenreduzierung erst nach erfolgten Urlaub ausführt (Nov. 14) bzw. kann ich meinen Antrag auf Teilzeit widerrufen? Wenn ich in Sonderurlaub gehe bin ich dann noch Krankenversichert? Mein Mann ist Privatversichert (50% Beihilfe), somit gibt es für mich keine Familienversicherung. Wie verhält es sich wenn ich im Sonderurlaub schwanger werden würde, kann ich den Sonderurlaub mit einem Beschäftigungsverbot vorzeitig beenden? (Bei einer erneuten SS wäre ich wg. vorangegangenen habituellen Aborten sofort im BV). Vielen Dank für Ihre Hilfe. MfG A. Müller
von LuMa2011 am 15.07.2014, 17:49