Hallo, ich habe da mal eine Frage bzgl. des Urlaubsanspruches bei Beschäftigungsverbot und Elternzeit. Ich bin am 10.08.2013 in das Beschäftigungsverbot gegangen, am 31.03.2014 wurde mein Sohn geboren und im Anschluss kam der Mutterschutz und das Erziehungsjahr. Wie wird jetzt der Urlaub berechnet für die Jahre 2013, 2014 und 2015. Mein Erziehungsjahr endet am 31.03.2015. Für eine Antwort wäre ich wirklich dankbar
von brina01 am 18.11.2014, 13:33