Hallo Frau Bader,
ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich schon bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes verlängert. Während meiner Elternzeit arbeite ich aktuell Teilzeit in einem zusätzlichen befristeten Vertrag. Mein alter Vollzeitvertrag gilt unverändert.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich sich der Urlaubsanspruch, den ich während des zweiten Mutterschutzes haben werde, aus dem befristeten Teilzeitvertrag oder aus dem unbefristeten Vollzeitantrag berechnet?
Die Frage ist aufgekommen, da meine Firma angeboten hat, den befristeten Teilzeitvertrag bis auf das Ende meines Mutterschutzes zu verlängern statt nur auf das Ende der ersten Elternzeit.
Herzlichen Dank schon mal für Ihre Antwort!
von
sonnenkoenigin
am 09.09.2014, 17:37
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im zweiten Mutterschutz Teilzeit oder Vollzeit?
Hallo,
die Elternzeit endet ja vor dem Mutterschutz. Ich gehe mal davon aus, dass der Teilzeitvertrag befristet ist auf die Elternzeit. Dann endet auch der Teilzeitvertrag und entstehen Urlaubsansprüche aus dem Vollzeitvertrag zu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2014
Antwort auf:
Urlaubsanspruch im zweiten Mutterschutz Teilzeit oder Vollzeit?
Wird deine Teilzeit verlängert bis zum Ende des MuSchu, dann bekommst du während des MuSchu auch nur die Ansprüche für Urlaub und Geld für die Teilzeit.
Endet deine Teilzeit mit der Elternzeit - also am Tag vor dem MuSchu, dann fälltst du wieder auf deinen alten Vollzeitvertrag zurück. Und bist während des MuSchu Vollzeit beschäftigt. Also Vollzeitansprüche!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.09.2014, 21:06