Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubs der einem im Mutterschutz zusteht. Mein ET ist der 25.01.2017. Jetzt teilte mir meine Firma mit, das mir für das Jahr 2017 4 Tage Urlaub zustehen. Allerdings bin ich der Meinung das es 5 wenn nicht sogar 7,5 Tage sein müssten. Lt. Meinem Arbeitsvertrag habe ich 30 Tage Urlaub, wobei hier explizit erwähnt wird, das es 20 gesetzliche Tage und 10 Kulanz Tage sind und das man erst die gesetzlichen aufbraucht und dann die anderen. Sollten die 10 Zusatz Tage nicht genutzt werden verfallen diese. Wie sieht es jetzt für meinen Mutterschutz aus, wird mit 30 oder 20 Tagen gerechnet? Selbst wenn ich von 20 Tagen ausgehe komme ich auf 5 Urlaubs Tage. Ich möchte nach dem mutterschutz für 1 Jahr in Elternzeit gehen und ich habe ein Gesetz gefunden das dem AG gestattet wird für jeden vollen Elternzeit Monat den Urlaub um 1/12 zu kürzen. Ich wüsste jetzt gerne sicher ob ich für März vollen Urlaub bekomme auch wenn der mutterschutz rechnerisch am 22.03 endet Vielen Dank vorab
von LeNiWa am 17.08.2016, 17:21