Sehr geehrte Frau Bader, seit 16. November 2014 arbeite ich 30 Wochenstunden, verteilt an 5 Arbeitstagen die Woche mit 30 Tagen Urlaubsanspruch pro Jahr. Letzte Woche beschloss mein Chef mich ab Mai 2015 auf 18 Stunden zu kürzen, mit entsprechender Gehaltsanpassung und 3 Tagen die Woche. Da er mich bei einer Weigerung meinerseits kündigen wird, werde ich hier wohl zustimmen müssen, auch wenn mir das vom Gehalt sehr weh tut. Frage: Ich habe erst 4 Urlaubstage erhalten, wie verhält es sich mit dem Restanspruch, wird der runtergerechnet? Wie ist hier die sauberste Lösung?
von Kirstin_77 am 26.04.2015, 14:09