Hallo Frau Bader, Ich habe Aussicht auf eine Stelle auf Stundenbasis. Ich würde dann 4 Tage die Woche für je 5h arbeiten. Ein vollzeit Beschäftigter hätte bei 40h 24 Urlaubstage im Jahr. Laut Vertrag würden mir nur 12 Urlaubstage zustehen, da ich ja nur die Hälfte der Stunden arbeite. Allerdings habe ich im Internet gelesen, dass Urlaubsanspruch nicht nach Stunden, sondern nach Arbeitstagen pro Woche berechnet wird. Das wäre dann 24:5x4=19,2 Urlaubstage. Was stimmt nun bzw was ist rechtlich erlaubt? Mfg
von kautz am 17.10.2016, 13:40