Guten Tag Frau Bader, ich gehe ab dem 15.12.14 in Mutterschutz, der voraussichtliche ET ist der 26.01.15. Nach dem Mutterschutz möchte ich gerne 2 Jahre in Elternzeit gehen. Wie verhält es sich jetzt mit dem Urlausanspruch für 2015? Könnte ich diesen bereits "vorziehen" und noch vor Beginn des Mutterschutzes nehmen? Vielen Dank im Voraus
von Sinna am 19.08.2014, 15:24