Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage und zwar bin ich im Beschäftigungsverbot, vorraussichtlicher ET ist der 6.2.15. Für 2014 habe ich noch 21 Urlaubstage. Kann ich diese Urlaubstage nach dem Mutterschutz nehmen und nach ende des Urlaubs dann erst in Elternzeit?
Viele Grüße
von
betty0382
am 20.11.2014, 15:40
Antwort auf:
Urlaub nach Mutterschutz
Hallo,
wenn Sie den Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen verschenken Sie uU EG.
Besser nach der EZ
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2014
Antwort auf:
Urlaub nach Mutterschutz
Warum willst Du das machen und damit Elterngeld verlieren?
Den Urlaub kannst Du nehmen nach der Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 20.11.2014, 16:34
Antwort auf:
Urlaub nach Mutterschutz
Wieso würde ich dann Elterngeld verlieren? Dachte vielleicht es würde gehen wenn ich dann erst nach dem Urlaub Elterngeld einreiche. Aber dann ist es wohl besser den Urlaub nach der elternzeit zu nehmen. Ich habe dann ja auch noch Anspruch darauf oder?
von
betty0382
am 20.11.2014, 16:43
Antwort auf:
Urlaub nach Mutterschutz
Ja, hast Du auch danach.
Mein AG hat ihn mir sogar in der Elternzeit nach dem Elterngeld ausgezahlt.
Über 3 Monate verteilt. Das war eine nette Finanzspritze.
Du würdest Geld verlieren weil Dir ab Geburt 12 Monate Elterngeld zustehen.
Die ersten 2 werden mit dem Mutterschutzlohn verrechnet, lässt Du dann den Urlaub auszahlen, dann würde das auch verrechnet werden.
von
Sternenschnuppe
am 20.11.2014, 17:07