Guten Tag,
Ich habe ein Problem. Bin seit September 2013 im öff.Dienst. und habe dann 14 Monate bis 08.02.2016 Erziehungsurlaub gehabt. Steht mir für den Februar Urlaub zu? Es heißt vom Arbeitgeber, nur für volle Beschäftigungsmonate wird Urlaub gewährt. Stimmt das? Mutterschutz auch bis zum 08.07.2015 gehabt. Steht also für Juli auch kein Urlaub zu?
Danke im Voraus
von
virgo
am 04.08.2016, 18:44
Antwort auf:
Urlaub nach Elternzeit
Hallo,
der Urlaub wird nur um die Monate gekürzt,in denen Sie komplett in EZ waren
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2016
Antwort auf:
Urlaub nach Elternzeit
Eigentlich heißt es doch "Der Urlaub wird für jeden vollen Elternzeitmonat um 1/12 gekürzt". Somit müsstest Du meiner Laienmeinung nach Anspruch auf Urlaub im Februar und Juli haben. Aber berichtigt mich bitte.
von
An77
am 05.08.2016, 06:12