Hallo Fr. Bader. Ich arbeite bei einem Pflegedienst und bin jetzt in der 21. Woche schwanger. Seit dem 18.3.2014 habe ich ein Beschäftigungsverbot. Vom 1.01.2014-30.11.2014 habe ich 22 Tage Urlaub, jedoch noch keinen genutzt. Mein erster Urlaub wäre erst im April gewesen. Nun möchte mein AG mir nur Anteilig 5 Tage Urlaub geben und das in den Aprildienstplan schreiben, obwohl ich da schon lange im beschäftigungsverbot bin. Im März war ich 1 Tag arbeiten und danach war ich krank, also kann er mir da ja auch keinen Urlaub einschreiben, da ja ab 18.3 Beschäverbot.
Urlaub ist im Dez. geplant , von mir aber noch nicht beantragt oder genehmigt wurden.
Nun meine Fragen:
1. Darf er mir meinen Urlaub auch im Beschäftigungsverbot in den Dienstplan schreiben???
2. Darf er mir nur anteilig Urlaub geben???
3. Wie kann ich mich nun verhalten???
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
N. Müller
von
kleinesbaby1
am 31.03.2014, 22:50
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn der Urlaub vor dem BV beantragt u genehmigt war, gilt er als genommen, ansonsten behalten Sie die Ansprüche.
Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2014
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot
Nein, der AG dsrf keinen Urlaub eintragen und anordnen wenn Du im BV bist. Nur Urlaub der bereits VOR dem BV bentragt UND genehmigt war darf abgezogen werden.
Der Urlaub bleibt bestehen und kann nach der EZ in dem dann aktuellen Jshr und auch noch im Jahr darauf genommen werden (MuSchuG Paragraph 17). Weise Deinen AG auf diesen Paragraphen hin.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.04.2014, 08:14
Antwort auf:
Urlaub im Beschäftigungsverbot
Hallo,
für mich hört es sich an, als ob der Urlaub im April schon vor dem Beschäftigungsverbot genehmigt war. Dann gilt er auch als verbraucht.
Nur Tage die noch nicht genehmigt waren, bleiben weiterhin erhalten.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 01.04.2014, 23:40