Hallo Fr. Bader, ich habe zur Zeit ein eingeschränktes Beschäftigungsverbot und arbeite 16h, also zwei volle Tage in der Woche. Vor dem BV waren es 40h/Woche, also 5 Tage Woche. Jetzt ist sich mein Arbeitgeber unsicher wieviel Urlaub pro Woche ich nehmen muss. Sind es jetzt 2 Tage oder 5 Tage die ich für eine Woche Urlaub nehmen muss? Wer ist sonst für solche Auskünfte zuständig? Danke. Viele Grüße Malajis
von Malajis am 02.09.2014, 13:53